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Gemäß §11 Tierschutz ist für die gewerbsmäßige Zucht und Haltung, für den gewerbsmäßigen Handel und für die gewerbsmäßige ”Zur-Schau-Stellung” von Zierfischen, eine
Erlaubnis seitens der zuständigen Behörde erforderlich. Diese Anforderungen haben wir geleistet, in dem wir an einem Lehrgang über den Sachkundenachweiß § 11 Abs.1 Nr. 3a und b in Verbindung mit § 11 Abs.2 Nr. 1
Tierschutzgesetz erfolgreich teilgenommen haben.
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